Finanzierung

Kostenübernahme

Vier Wege, eine Therapie zu finanzieren. Gemeinsam finden wir den passenden.

Private Krankenversicherung

Die meisten privaten Tarife übernehmen ambulante Psychotherapie, häufig vollständig. Wie viele Stunden erstattet werden und ob vor Beginn eine Zusage nötig ist, unterscheidet sich allerdings von Vertrag zu Vertrag.

Klären Sie deshalb am besten vorab mit Ihrer Versicherung, ob Psychotherapie in Ihrem Tarif enthalten ist, in welchem Umfang, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist und welche Unterlagen sie benötigt. Bei den Formalitäten unterstütze ich Sie gerne.

Die Rechnung erhalten Sie einmal im Monat direkt von mir und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein.

Beihilfe, Heilfürsorge und weitere Kostenträger

Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Polizeiangehörige sind meist nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben einen eigenen Kostenträger. Je nach Dienstverhältnis ist das die Beihilfe, die freie Heilfürsorge, die Postbeamtenkrankenkasse, die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten oder die Bundeswehr. Diese Stellen erstatten Psychotherapie in der Regel.

Bei Beihilfeberechtigten teilt sich die Erstattung meist zwischen der Beihilfestelle und einer privaten Restkostenversicherung.

Welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind, schauen wir uns gemeinsam an.

Selbstzahler:innen

Sie können Ihre Therapie auch selbst zahlen. Das hat praktische Vorteile: Es ist kein Antrag nötig, es geht keine Meldung an eine Versicherung, und wir können zeitnah beginnen. Auch Dauer und Frequenz lassen sich freier gestalten.

Für manche ist das aus einem anderen Grund wichtig, etwa vor einer Verbeamtung, dem Wechsel der Krankenversicherung oder dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, weil dort nach Vorbehandlungen gefragt wird.

Ob Sie die Kosten steuerlich geltend machen können, klärt Ihre Steuerberatung.

GKV-Kostenerstattungsverfahren

Ich habe keinen Kassensitz und kann deshalb nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, empfehle ich Ihnen daher, sich zunächst um einen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung zu bemühen.

Unter engen Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis dennoch erstattet bekommen: dann nämlich, wenn in zumutbarer Zeit kein Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung zu finden ist.

Dafür brauchen Sie in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung, in der ein Behandlungsbedarf festgestellt wird, mehrere dokumentierte Absagen von Praxen mit Kassensitz sowie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Der muss vor Therapiebeginn gestellt und bewilligt sein.

Einen Termin für diese Sprechstunde vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117. Mein Ersttermin ersetzt sie nicht — er findet ja bereits in einer Privatpraxis statt.

Ob Ihre Kasse zustimmt, entscheidet sie im Einzelfall — ein Anspruch darauf besteht nicht, und Anträge werden durchaus abgelehnt. Planen Sie deshalb bitte ein, dass der Weg über die Kostenerstattung Zeit kostet und nicht sicher zum Ziel führt.

Ausführliche Informationen bietet die Übersicht zum Kostenerstattungsverfahren auf therapie.de.

Diese vier Wege gelten für Psychotherapie. Coaching und Selbsterfahrung sind keine Heilbehandlung im Sinne des Gesetzes, sie werden ausschließlich selbst gezahlt.

Eine 50-minütige Sitzung kostet zwischen 134,06 und 167,58 Euro
Zusätzliche Leistungen wie Testauswertungen oder Therapieanträge können im Verlauf gesondert anfallen.

Kostenloser telefonischer Erstkontakt

Sie sind unsicher, ob die Kosten für Ihre Psychotherapie übernommen werden, oder ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie bin? Gerne schauen wir uns Ihre Situation in einem kostenlosen Telefonat (ca. 10 Minuten) gemeinsam an.

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